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Die Omnibus-Verordnung macht ESG in der Lieferkette einfacher.

  • PH
  • 2. Sep.
  • 2 Min. Lesezeit
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Die ESG-Berichtspflichten für Unternehmen wurden durch die sogenannte Omnibus-Verordnung vereinfacht. Ziel ist, die ESG-Berichterstattung verständlicher, praxisnäher und weniger ressourcenintensiv zu machen.

Diese Entlastung ist gut und sinnvoll und bietet die große Chance, ESG einfach und effizient in die Geschäftsstrategie zu integrieren. Das ist wichtig, denn der Handlungsdruck in Sachen Nachhaltigkeit wächst weiter: Die Akteure auf dem Markt treiben den Wandel in eine nachhaltigere Wirtschaft konsequent voran - Investoren richten ihre Portfolios an ESG-Kriterien aus, Kund:innen verlangen Informationen, wie ein Unternehmen seiner Verantwortung nachkommt – und Lieferketten werden zunehmend entlang nachhaltiger Standards gesteuert.

Gut für das ESG-Lieferanten-Management. Die Omnibus-Verordnung macht die Erhebung von ESG-Daten in der Lieferkette um vieles einfacher. Für große Unternehmen, aber auch für Lieferanten.


Für große Unternehmen, weil die EFRAG (auf EU-Ebene zuständige Behörde für die ESG-Berichterstattung) einen Standard (ESRS VSME) für mittlere und kleiner Unternehmen entwickelt hat. Er bildet eine gute Basis dafür, welche ESG-Daten von den Lieferanten abgefragt werden sollen.


Für mittlere und kleine Unternehmen, weil durch diesen ESRS VSME Standard nun eine gewisse Klarheit herrscht: Bestimmte Daten und bestimmte Fragen sollen von allen beantwortet werden, um die ESG-Abfrage europaweit zu vereinheitlichen. Gleichzeitig schlägt die EFRAG diesen Standard als Systemgrenze vor – mehr sollte von den Lieferanten an ESG-Daten nicht verlangt werden. Das geht sich in der aktuellen Version des Standards zwar nicht ganz aus, weil in ESG-Lieferanten-Abfragen auch die Inhalte der Lieferkettengesetze berücksichtigt werden müssen, der Ansatz ist dennoch ein wichtiger Schritt.  

 

Für große Unternehmen, die ESG-Informationen über ihre eingekauften Waren und Dienstleistungen brauchen und gleichzeitig den Innovationsprozess in Kooperation mit den Lieferanten vorantreiben wollen, zeigt sich nun ein klarer Prozess in vier Schritten: 1) Definition der ESG-Themen, die vorangetrieben werden müssen, damit die eigene Geschäftstätigkeit wettbewerbsfähig bleibt bzw. neue Marktanteile/Chancen generiert werden können.

2) Definition der Warengruppen und Lieferanten, die von diesen Themen am meisten betroffen sind.

3) Start der ESG-Lieferanten-Abfrage der wichtigsten Lieferanten. 4) Start des Innovations-Prozesses mit den Lieferanten der wichtigsten Warengruppen.


Viele KMU freuen sich: Gerade für mittlere und kleine Unternehmen bietet dieser Prozess im Rahmen der Lieferkette einen große Chance, ESG-Know-how aufzubauen und so den Umstieg auf nachhaltige Wirtschaft aktiv mitgestalten zu können.

 

 
 
 

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